Es sollen die Fälle erfaßt werden, in denen ein Kind unter Verletzung eines gesetzlichen Sorgerechts oder eines tatsächlichen Sorgeverhältnisses entführt wird.
Artikel 12
Liegt zu dem Zeitpunkt, in dem das Kind über eine internationale Grenze verbracht wird, keine in einem Vertragsstaat ergangene vollstreckbare Sorgerechtsentscheidung vor, so ist dieses Übereinkommen auf jede spätere in einem Vertragsstaat ergangene Entscheidung anzuwenden, mit der das Verbringen auf Antrag eines Beteiligten für widerrechtlich erklärt wird.
Es sollen die Fälle erfaßt werden, in denen ein Kind unter
Verletzung eines gesetzlichen Sorgerechts oder eines tatsächlichen
Sorgeverhältnisses entführt wird.
Zuletzt aktualisiert am
18.03.2022
Gesetzesnummer
10002713
Dokumentnummer
NOR12034024
alte Dokumentnummer
N2198524499S
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