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Artikel 11 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Dänemark)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1981

Artikel 11

Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieses Vertrages sind auf diplomatischem Weg beizulegen.

Geschehen zu Kopenhagen, am 8. November 1979, in zweifacher Ausfertigung in deutscher und dänischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

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