Artikel 9
Aus Anlaß der Erledigung von Zustellungsersuchen ist vom ersuchenden Staat kein Kostenersatz zu begehren.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Aus Anlaß der Erledigung von Zustellungsersuchen ist vom ersuchenden Staat kein Kostenersatz zu begehren.
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