vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 13 Zusatzabkommen über Rechtshilfe und rechtliche Zusammenarbeit zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Frankreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.6.1980

Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Sorgerechtsentscheidung werden nicht erfasst (siehe aber den österreichisch-französischen Vollstreckungsvertrag, BGBl. Nr. 288/1967).

KAPITEL V

VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

Artikel 13

Von den Gerichten eines der beiden Staaten gestellte Ersuchen um Mithilfe bei der freiwilligen Erfüllung von auf dem Gebiet des Sorgerechts für Minderjährige erlassenen Entscheidungen sind im anderen Staat unter sinngemäßer Anwendung der Kapitel III und IV zu erledigen.

Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Sorgerechtsentscheidung werden nicht erfasst (siehe aber den österreichisch-französischen Vollstreckungsvertrag, BGBl. Nr. 288/1967).

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2023

Gesetzesnummer

10002495

Dokumentnummer

NOR12032115

alte Dokumentnummer

N2198016316T

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)