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Artikel 82 EPÜ

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1979

Artikel 82

Einheitlichkeit der Erfindung

Die europäische Patentanmeldung darf nur eine einzige Erfindung enthalten oder eine Gruppe von Erfindungen, die untereinander in der Weise verbunden sind, daß sie eine einzige allgemeine erfinderische Idee verwirklichen.

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