vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 171 EPÜ

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1979

Artikel 171

Geltungsdauer des Übereinkommens

Dieses Übereinkommen wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)