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Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.12.1977

§ 0

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Spanien)

Kurztitel

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Spanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 593/1977

Inkrafttretensdatum

15.12.1977

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SPANISCHEN STAAT ÜBER DEN SCHUTZ VON HERKUNFTSANGABEN, URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN UND BENENNUNGEN LANDWIRTSCHAFTLICHER UND GEWERBLICHER ERZEUGNISSE

StF: BGBl. Nr. 593/1977 (NR: GP XIV RV 461 AB 513 S. 56 . BR: AB 1655 S. 363 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Zusatzprotokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. September 1977 ausgetauscht; das Abkommen samt Zusatzprotokoll tritt gemäß seinem Art. XVII Abs. 2 am 15. Dezember 1977 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH

UND

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG VON SPANIEN

GELEITET von dem Wunsch, Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse gegen unlauteren Wettbewerb in wirksamer Weise zu schützen,

SIND ÜBEREINGEKOMMEN, zu diesem Zweck folgendes Abkommen zu schließen und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)

Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:

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