Artikel 1
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Japan seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 339/1974) am 22. Juli 1977 hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 8 zweiter Absatz am 19. September 1977 für Japan in Kraft.
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