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Konkurs, Ausgleich und Zahlungsaufschub (Belgien)
Kurztitel
Konkurs, Ausgleich und Zahlungsaufschub (Belgien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 385/1975
Inkrafttretensdatum
11.08.1975
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN ÜBER KONKURS, AUSGLEICH UND ZAHLUNGSAUFSCHUB
StF: BGBl. Nr. 385/1975 (NR: GP XIII RV 842 AB 1074 S. 106 . BR: AB 1112 S. 331 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Zusatzprotokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die von dem gemäß Artikel 64 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Bundeskanzler unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. Juni 1975 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 13 Abs. 2 am 11. August 1975 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH
UND
SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER,
Von dem Wunsche geleitet, zwischen Österreich und Belgien die Bestimmungen auf dem Gebiet des Konkurses, des Ausgleiches und des Zahlungsaufschubes zu regeln,
Haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
Die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:
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