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Konkurs, Ausgleich und Zahlungsaufschub (Belgien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.8.1975

§ 0

Konkurs, Ausgleich und Zahlungsaufschub (Belgien)

Kurztitel

Konkurs, Ausgleich und Zahlungsaufschub (Belgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 385/1975

Inkrafttretensdatum

11.08.1975

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN ÜBER KONKURS, AUSGLEICH UND ZAHLUNGSAUFSCHUB

StF: BGBl. Nr. 385/1975 (NR: GP XIII RV 842 AB 1074 S. 106 . BR: AB 1112 S. 331 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Zusatzprotokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die von dem gemäß Artikel 64 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Bundeskanzler unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. Juni 1975 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 13 Abs. 2 am 11. August 1975 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH

UND

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER,

Von dem Wunsche geleitet, zwischen Österreich und Belgien die Bestimmungen auf dem Gebiet des Konkurses, des Ausgleiches und des Zahlungsaufschubes zu regeln,

Haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)

Die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:

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