3. Löschung
§ 29.
- 1. auf Antrag des Inhabers;
- 2. wenn die Registrierung nicht rechtzeitig erneuert worden ist (§ 19);
- 3. wenn das Markenrecht aus anderen als den unter Z 1 und 2 angeführten Gründen erloschen ist;
- 4. auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung, mit der eine Registrierung wegen eines Widerspruchs aufgehoben wurde;
- 5. auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung, mit der einem bei der Nichtigkeitsabteilung gestellten Löschungsantrag stattgegeben wurde.
(2) Die Löschung ist im Markenregister (§ 17) einzutragen und zu veröffentlichen.
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