Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 5 Kostenersatz des durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen im gerichtlichen Verfahren
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.7.1969 bis 31.12.2023 (BGBl. I Nr. 61/2018)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.