Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 92/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
§ 0
Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Nordmazedonien)
Kurztitel
Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Nordmazedonien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 310/1962
Typ
Vertrag – Nordmazedonien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
08.09.1991
Unterzeichnungsdatum
10.10.1961
Index
29/12 Geltendmachung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 92/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln.
StF: BGBl. Nr. 310/1962 (NR: GP IX RV 670 AB 708 S. 102. BR: S. 192.)
Änderung
BGBl. III Nr. 92/1997
Sprachen
Deutsch, Serbokroatisch
Sonstige Textteile
Nachdem das am 10. Oktober 1961 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 11. August 1962.
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 25. Oktober 1962 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Art. 15 Absatz 1 am 24. Dezember 1962 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Föderative Volksrepublik Jugoslawien sind bezüglich der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Exekution, Vollstreckungshilfe
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10002042
Dokumentnummer
NOR11002065
alte Dokumentnummer
N2196246848L
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