Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 13 Auktionshallengesetz
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.1963 bis 30.06.1996 (BGBl. Nr. 519/1995)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Freihandverkauf
Veräußerung
Mindestgebot
Vollstreckungsorgan
Gerichtsvollzieher