Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 92/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
§ 0
Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Nordmazedonien)
Kurztitel
Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Nordmazedonien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 115/1961
Typ
Vertrag – Nordmazedonien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
08.09.1991
Unterzeichnungsdatum
18.03.1960
Index
29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 92/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen.
StF: BGBl. Nr. 115/1961 (NR: GP IX RV 288 AB 314 S. 50. BR: S. 170.)
Änderung
BGBl. III Nr. 92/1997
Sprachen
Deutsch, Serbokroatisch
Sonstige Textteile
Nachdem das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen, welches also lautet: ...
die verfassungmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 1. März 1961.
Ratifikationstext
Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte am 17. März 1961.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Föderative Volksrepublik Jugoslawien sind über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Vollstreckungshilfe, Exekution
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10002022
Dokumentnummer
NOR11002045
alte Dokumentnummer
N2196146786L
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