§ 50
Ob ein Kind aus einer vor Inkrafttreten des Ehegesetzes für ungültig erklärten Ehe unehelich ist oder als ehelich gilt, bestimmt sich nach den bisherigen Gesetzen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 50
Ob ein Kind aus einer vor Inkrafttreten des Ehegesetzes für ungültig erklärten Ehe unehelich ist oder als ehelich gilt, bestimmt sich nach den bisherigen Gesetzen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)