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§ 1 Vereinbarkeit eines Volksbeauftragten mit Rechtsanwaltschaft und Notariate
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25.12.1919 bis 31.03.2020 (BGBl. I Nr. 19/2020)
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Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
RGBl. Nr. 96/1868
RGBl. Nr. 75/1871