vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 166 IO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2010

Dritter Teil

Sanierungsverfahren Anwendungsbereich

§ 166.

Ist der Schuldner eine natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt, eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder eine Verlassenschaft, so gelten die Bestimmungen dieses und des Vierten Teils.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)