Schadenersatz
§ 349.
Unter Unternehmern umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Schadenersatz
§ 349.
Unter Unternehmern umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn.
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