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Artikel 1 Erb-, Vermögens- und Testierfähigkeit der Exreligiosen
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28.12.1835 bis 31.12.1999 (BGBl. I Nr. 191/1999)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Ordensperson
Nonne
Mönch
Aufhebung des Ordens
Kloster
Testierfähigkeit
Erbfähigkeit
ewige Gelübde
Vermögensfähigkeit
Armutsgelübde
Religiosenkongregation
ABGB
JGS Nr. 946/1811
Testierungsbefugnis
Testierfreiheit
Veräußerungsbefugnis
Exreligioser
Jesuiten
Sozietät
Eigentümer
Kapital
Werte
Untertan
Akquisition