Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel 1 Erbverträge
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
25.6.1817 bis 31.12.1999 (BGBl. I Nr. 191/1999)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Ehepakt
Ehevertrag
Heiratskontrakt
Heiratsgut
Irrtum
ABGB
Formerfordernis
Pflichtteil