II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung
1. Enterbung
Allgemeines
§ 769
Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.
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II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung
1. Enterbung
Allgemeines
§ 769
Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.
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