Ausschluss von entfernten Verwandten
§ 743
Auf diese vier Linien der Verwandtschaft (§ 731) wird die gesetzliche Erbfolge eingeschränkt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Ausschluss von entfernten Verwandten
§ 743
Auf diese vier Linien der Verwandtschaft (§ 731) wird die gesetzliche Erbfolge eingeschränkt.
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