a) Unverständliche und gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen
§ 697
Unverständliche, unbestimmte sowie gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen gelten als nicht beigesetzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
a) Unverständliche und gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen
§ 697
Unverständliche, unbestimmte sowie gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen gelten als nicht beigesetzt.
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