Formungültige letztwillige Verfügungen
§ 601
Wurde bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung eine zwingende Formvorschrift nicht eingehalten, so ist die letztwillige Verfügung ungültig.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Formungültige letztwillige Verfügungen
§ 601
Wurde bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung eine zwingende Formvorschrift nicht eingehalten, so ist die letztwillige Verfügung ungültig.
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