Bedingungen
§ 1251
Die Bestimmungen über Bedingungen bei Verträgen sind auch auf Erbverträge anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 1251
Die Bestimmungen über Bedingungen bei Verträgen sind auch auf Erbverträge anzuwenden.
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