Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel 1 Testierfähigkeit der als Pfarrer angestellten Mönche
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
21.4.1786 bis 31.12.1999 (BGBl. I Nr. 191/1999)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Ordensperson
ewige Gelübde
Armendrittel
Sukzessionsordnung
Kirchendrittel
Testierfähigkeit
Testamentserrichtung
Verwandtendrittel
Armutsgelübde
gesetzliche Erbfolge
Kloster
Weltgeistliche
Lokal-Kapläne
Dominikaner
Franziskaner
Orden