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Artikel 18 Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1998

Artikel 18

1. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats nach der Unterzeichnung des Abkommens durch beide Vertragsparteien in Kraft.

2. In jedem Fall werden seine Bestimmungen mit dem offiziellen Tag der Eröffnung des Zentrums am 9. Mai 1995 wirksam.

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