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VfGH-Ausspruch, dass die Worte Mütter im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren und ein Wort im § 1 Abs. 1 und Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes aufgehoben werden

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.3.1998

§ 0

VfGH-Ausspruch, dass die Worte „Mütter'' im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren und ein Wort im § 1 Abs. 1 und Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes aufgehoben werden

Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass die Worte „Mütter'' im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren und ein Wort im § 1 Abs. 1 und Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes aufgehoben werden

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 48/1998

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.03.1998

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung eines Wortes im Eingangssatz des § 1 Abs. 1, eines Wortes in § 1 Abs. 3 und einer Wortfolge in § 4a Abs. 1 des Betriebshilfegesetzes durch den Verfassungsgerichtshof sowie über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Worte ,,Mütter'' im ersten Satz des § 4a Abs. 4 des Betriebshilfegesetzes verfassungswidrig waren

StF: BGBl. I Nr. 48/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Schlagworte

BGBl. Nr. 85/1953

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2023

Gesetzesnummer

10001544

Dokumentnummer

NOR11001566

alte Dokumentnummer

N1199851454L

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Stichworte