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Artikel 38 Amtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1998

Artikel 38

Abschnitt 38

Neben den in Abschnitt 37 angeführten Privilegien und Immunitäten werden:

  1. a) dem Generaldirektor die Privilegien, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen gewährt, die Botschaftern, die Leiter diplomatischer Vertretungsbehörden sind, eingeräumt werden;
  2. b) einem höheren Angestellten der UNIDO, während er den Generaldirektor in dessen Abwesenheit vom Dienst vertritt, die gleichen Privilegien, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen gewährt, die dem Generaldirektor eingeräumt werden;
  3. c) vorbehaltlich der Bestimmungen von Abschnitt 39 werden sonstigen Angestellten, die den Dienstgrad P-5 oder einen höheren Dienstgrad besitzen, sowie jenen weiteren Kategorien von Angestellten, die vom Generaldirektor mit Zustimmung der Regierung im Hinblick auf ihre verantwortliche Stellung in der UNIDO namhaft gemacht werden, die gleichen Privilegien, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen gewährt, wie sie die Regierung den Mitgliedern vergleichbaren Ranges des Personals der bei der Republik Österreich beglaubigten Leiter diplomatischer Vertretungsbehörden einräumt;
  4. d) in Übereinstimmung mit Artikel 42 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und der Praxis der Republik Österreich dürfen Angestellte, die die gleichen Privilegien und Immunitäten genießen, wie sie Mitgliedern vergleichbaren Ranges der bei der Republik Österreich beglaubigten diplomatischen Vertretungsbehörden eingeräumt werden, keinen freien Beruf oder keine gewerbliche Tätigkeit in der Republik Österreich ausüben, die auf persönlichen Gewinn gerichtet ist;
  5. e) die Familienmitglieder eines der in diesem Abschnitt genannten Angestellten, die seinem Haushalt angehören, genießen, sofern sie nicht österreichische Staatsbürger oder Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich sind, die für diese Kategorie von Personen im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen genannten Privilegien und Immunitäten.

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