Artikel X
Währung
Die Regierung verpflichtet sich, der FMP gegen Vergütung in gegenseitig annehmbarer Währung lokale Währung im benötigten Ausmaß für die Verwendung durch die FMP, einschließlich der Bezahlung des FMP-Personals, zum für die FMP günstigsten Wechselkurs zur Verfügung zu stellen.
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