Anlage 1
Annex I
Änderungen und Reparaturen für den erstmaligen Bezug
Die Regierung und die Kommission treffen eine Vereinbarung über die Änderungen und Reparaturen, die die Gebäude und Büroräume des Amtssitzes der Kommission für den erstmaligen Bezug anpassen sollen. Bei der Festlegung dieser Änderungen und Reparaturen werden die Regierung und die Kommission die räumlichen, technischen und Sicherheitserfordernisse der Kommission und das Vorhaben der Kommission, den Bezug von Teilen des zugeteilten Raumes zu verschieben, berücksichtigen. Diese Änderungen und Reparaturen werden nach Absprache mit der Kommission von der IAKW durchgeführt, wobei die Regierung die Kosten trägt, sofern die Gesamtkosten 30 Millionen österreichische Schilling nicht übersteigen. Sollten die Gesamtkosten der vereinbarten Änderungen und Reparaturen 30 Millionen österreichische Schilling überschreiten, werden die Regierung und die Kommission über die Restkosten eine Absprache treffen.
Größere Reparaturen und Renovierungen
Die Regierung wird gemäß Abschnitt 8 b ab dem Tage des Erstbezuges des Amtssitzes der Kommission durch die Kommission oder durch Teile von ihr, für einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich einen Betrag von höchstens einer Million österreichischen Schillingen in den Fonds für größere Reparaturen des VIC zugunsten der Kommission oder, wenn passend, zugunsten der Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen. Darüber hinaus wird die Regierung die Kommission bei ihren Bemühungen unterstützen, ihren Beitrag für den Fonds für größere Reparaturen unter Zugrundelegung objektiver Kriterien festzulegen.
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