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§ 18 BBezG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1997

Verweisungen auf andere Bundesgesetze

§ 18

Verweist dieses Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze, sind diese – soweit nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird – in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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