Artikel 14
Regelmäßiger Bericht
Das Präsidium legt dem KSZE-Rat über den Ausschuß Hoher Beamter alljährlich einen Bericht über die Tätigkeiten im Rahmen dieses Übereinkommens vor.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Regelmäßiger Bericht
Das Präsidium legt dem KSZE-Rat über den Ausschuß Hoher Beamter alljährlich einen Bericht über die Tätigkeiten im Rahmen dieses Übereinkommens vor.
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