Erstes Ermittlungsverfahren
Endgültiges Ergebnis im Regionalwahlkreis, Zuteilung der Mandate an die Parteien
§ 97.
Jede Partei erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Regionalwahlkreis enthalten ist.
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2022
Gesetzesnummer
10001199
Dokumentnummer
NOR12013994
alte Dokumentnummer
N1199221932J
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