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Artikel 4 Privilegien und Immunitäten des Europarates (5. Zusatzprotokoll)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1992

Artikel 4

Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren, dieses Protokoll bis zu seinem gemäß den Absätzen 1 und 2 des Artikels 3 erfolgenden Inkrafttreten vom Zeitpunkt der Unterzeichnung an vorläufig anzuwenden, soweit dies mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.

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