vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.2.1991

§ 3

Diese Verordnung tritt mit der endgültigen Beendigung der Tätigkeit der Gemeinsamen Beratungsgruppe außer Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)