§ 0
Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Kurztitel
Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1991
Inkrafttretensdatum
09.02.1991
Langtitel
Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Büro des Administrators und die Bediensteten des Büros des Administrators der durch den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa eingesetzten Gemeinsamen Beratungsgruppe
StF: BGBl. Nr. 60/1991
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 677/1977, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen wird verordnet:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)