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Artikel 22 Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts (Europäische Patentorganisation)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1991

Artikel 22

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über die Übernahme des Internationalen Patentdokumentationszentrums (INPADOC) in das Europäische Patentamt in Kraft.

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