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Artikel 15 Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.9.2002

Artikel 15

Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften

Die EUTELSAT und alle Personen im Genuß der in diesem Protokoll festgelegten Privilegien und Immunitäten haben die Gesetze und sonstigen Vorschriften der betreffenden Parteien des Protokolls einzuhalten und jederzeit mit den zuständigen Behörden der betreffenden Parteien zusammenzuarbeiten, um die Einhaltung ihrer Gesetze und sonstigen Vorschriften zu gewährleisten und jeden Mißbrauch der in diesem Protokoll vorgesehenen Privilegien und Immunitäten zu verhindern.

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