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ARTIKEL 15 Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.6.1988

ARTIKEL 15

Jede INTELSAT-Vertragspartei kann bei der Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde Vorbehalte zu jeder Bestimmung dieses Protokolls machen. Die Vorbehalte können jederzeit durch eine an den Generaldirektor der INTELSAT gerichtete diesbezügliche Erklärung zurückgenommen werden. Sofern in der Erklärung nichts anderes angegeben ist, wird die Zurücknahme mit ihrem Eingang beim Generaldirektor wirksam.

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