Besondere Bestimmungen für das allgemeine Register „NSt“
§ 21
In das Register „NSt“ sind insbesondere einzutragen:
- 1. Strafvollzugssachen,
- 2. Amtshandlungen des Journalstaatsanwalts,
- 3. Geschäftsfälle in bürgerlichen Rechtssachen,
- 4. Sonstiges.
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