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Anlage./1 ASGG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2009

Die Überschrift enthält ein offenkundiges Redaktionsversehen; es müßte richtig heißen: „... Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit“.

Anlage./1

Aufstellung der für die fachkundigen Laienrichter der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit maßgebenden Berufsgruppen

 

Kreis der

Haupt-gruppe

Unter-gruppe

Bezeichnung

Arbeitgeber

1

 

Unternehmer, die Mitglieder einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft sind.

2

 

Freiberuflich Tätige, die Mitglieder einer (der) Ärztekammer, Apothekerkammer, Zahnärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Notariatskammer, Patentanwaltskammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Ingenieurkammer oder der Tierärztekammer sind.

3

 

Inhaber von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 5 des Landarbeitsgesetzes vom 2. Juni 1948, BGBl. Nr. 140.

4

 

Gebietskörperschaften.

Arbeitnehmer

5

 

Arbeiter, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen.

6

 

Angestellte, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen.

7

 

Verkehrsbedienstete, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören.

8

A

Gutsangestellte von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen.

B

Arbeiter und sonstige Arbeitnehmer von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen.

 

9

 

Bedienstete des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, soweit sie nicht einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören.

    

Die Überschrift enthält ein offenkundiges Redaktionsversehen; es müßte richtig heißen: „... Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit“.

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2022

Gesetzesnummer

10000813

Dokumentnummer

NOR40105088

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