Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Art. 1 § 6 Gemeinsamer Hubschrauber-Rettungsdienst (Bund - Steiermark)
aktuell keine Fassung in Kraft
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26.7.1985 bis 17.02.2012 (BGBl. I Nr. 87/2011)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.