Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Art. 1 § 8 Hubschrauber-Rettungsdienst (Bund - Salzburg)
aktuell keine Fassung in Kraft
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20.1.1984 bis 20.01.1987 (BGBl. Nr. 21/1984)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.