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Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1980

§ 0

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kurztitel

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 624/1982

Inkrafttretensdatum

01.09.1980

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung vom 7. Dezember 1982 betreffend die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Bedienstete von im Wiener Internationalen Zentrum untergebrachten Büros von Spezialorganisationen der Vereinten Nationen

StF: BGBl. Nr. 624/1982

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 8 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977, BGBl. Nr. 677, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

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