Änderungen der Staatsgrenze im Hauptabschnitt Vorarlberg-St. Gallen
§ 6.
Der Verlauf der Staatsgrenze ist im Unterabschnitt Rhein Obere Strecke des Abschnittes Dreiländergrenzpunkt-Anfang des Diepoldsauer Durchstiches durch die Anlagen
- 10 (Grenzbeschreibung),
- 11 (Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte) und
- 12 (Blätter Nr. 1115, 1116 und 1096 der Grenzkarte)
- ohne Rücksicht auf spätere Veränderungen des Rhein-Mittelgerinnes bestimmt.
Zuletzt aktualisiert am
30.11.2022
Gesetzesnummer
10000506
Dokumentnummer
NOR40096963
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)