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§ 1 Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg im Bereich der Moosache

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2008

§ 1.

Die Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg ist im Bereich der oberösterreichischen Gemeinde St. Pantaleon (politischer Bezirk Braunau am Inn) und der salzburgischen Gemeinde St. Georgen bei Salzburg (politischer Bezirk Salzburg-Umgebung) zwischen den Grenzpunkten G 1 und G 13 durch die in der Beschreibung (Anlage 1) und im Plan im Maßstab 1:2000 (Anlage 2) dargestellte Mittellinie der Moosache ohne Rücksicht auf spätere Veränderungen dieser Mittellinie bestimmt.

Schlagworte

Grenzverlauf

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2024

Gesetzesnummer

10000497

Dokumentnummer

NOR40097065

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