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Artikel III Mitwirkung des Hauptausschusses des Nationalrates bei Angelegenheiten der in der Anlage zum ÖIG-Gesetz angeführten Gesellschaften und Prüfungsbefugnis des Rechnungshofes
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01.1.1970 bis 08.07.1987 (BGBl. Nr. 298/1987)
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