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Artikel 1 Privilegien und Immunitäten der EFTA

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.8.1970

Artikel 1

Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat Island am 19. Mai 1970 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 142/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 124/1963) hinterlegt.

Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 21 am selben Tag für Island in Kraft getreten.

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