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Artikel 1 Privilegien und Immunitäten des Europarates

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.3.1960

Artikel 1

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates haben das Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates samt Zusatzprotokoll, BGBl. Nr. 127/1957, bis zum 7. Jänner 1960 folgende Staaten ratifiziert:

Belgien, Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Türkei und Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Nach einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates haben das Zweite Protokoll zum Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 13/1959, folgende weitere Staaten ratifiziert:

Luxemburg und Türkei.

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